Philosophie und Ziele

In den Medien wird immer wieder davon berichtet, dass in naher Zukunft immense Vermögenswerte zur Übertragung und Vererbung anstehen.

Verständlicherweise hat dabei die Seniorengeneration überwiegend den Wunsch einer rechtlich abgesicherten, umfassenden Nachfolgeplanung. D.h., die Nachfolgeregelung sollte – neben der Versorgung z.B. des Ehegatten und/oder der Kinder – insbesondere wirksam, gerecht, Streit vermeidend und möglichst steuergünstig sein.

Dieser Wunsch steht indes diametral der Tatsache entgegen, dass bislang nur ein geringer Bruchteil der Bürger über eine solche Nachfolgeregelung nachgedacht und ein (gültiges) Testament errichtet hat. Dies teilweise aus Unkenntnis über mögliche ungünstige Folgen einer fehlenden testamentarischen Regelung.

Hier setzt das Paderborner Erbrechtsforum an und möchte dem steigenden Bedarf an Information zu den Rechtsgebieten Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, sowie den hiermit angrenzenden Gebieten aus dem Ertragsteuer-, Gesellschafts- Familien- und Sozialrecht Rechnung tragen.

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung insbesondere über die Themenbereiche Testament, vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolge durch gezielte Informationsveranstaltungen und sonstige Informationsträger zu unterrichten.

Durch die Abhaltung von Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen und Workshops auf den Gebieten des Erbrechts, der Vermögensnachfolge und des Steuerrechts sollen die Rechtskenntnisse der Vereinsmitglieder in diesen Bereichen vertieft und verbessert werden, um zukünftig noch umfassender ihre Mandanten beraten zu können. Gleichzeitig versteht sich der Verein als Kompetenznetzwerk seiner Mitglieder, um im Interesse der Mandanten der Mitglieder, ein Höchstmaß an Beratungskompetenz aus den verschiedenen, ineinander verzahnten Rechtsgebieten anbieten zu können.

Dem Vereinszweck und dem Selbstverständnis seiner Mitglieder entsprechend, kann Vereinsmitglied daher nur werden, wer nachweislich über besondere Kenntnisse in den für die Nachfolgeplanung relevanten Bereichen (Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, sowie den hiermit angrenzenden Gebieten aus dem Ertragsteuer-, Gesellschafts- Familien- und Sozialrecht) verfügt.